Aktuelles
Allgemeine Schutzmaßnahmen
Wir bitten Sie bei einem Infekt vor dem Besuch der Praxis einen Corona-Schnelltest bei Ihrem Kind durchzuführen. Vielen Dank!
In unserer Praxis gilt die allgemeine Maskenpflicht für alle Personen ab 6 Jahren.
Derzeit darf nur eine erwachsene Begleitperson mit in die Praxis.
Impfung für Kinder und Jugendliche
Wir führen Covid-19-Impfungen für unsere Patient*innen durch.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Impfung gegen Covid-19 inzwischen auch für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren. Eine Impfung ist auf eigenen Wunsch und nach ärztlicher Aufklärung bei uns möglich. Die aktuellen STIKO – Empfehlung finden Sie hier: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Impfung_Kinder_Jugendliche.html
Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat Ende November 2021 den Impfstoff von BioNtEch/Pfizer für Kinder von fünf bis 11 Jahren zugelassen.
Sollten Sie einen Termin zu dieser Impfung bei uns vereinbart haben, bringen Sie bitte folgende Formulare in 2-Fach ausgedruckter Form mit:
Bitte ausgefüllt mitbringen:
Anamnese und Einwilligungserklärung (2 Formulare, PDF)
Zu Ihrer Information:
Ärztliche Atteste für Schulen und Kindergärten
Ärztliche Atteste für Schulen und Kindergärten
Kinder- und jugendärztliche Praxen werden immer wieder um die Ausstellung verschiedenster Atteste/Bescheinigungen gebeten, die oft auf eigenen „Hausregeln“ der anfordernden Einrichtungen oder der Träger basieren.
Das Ausstellen dieser Atteste/Bescheinigungen bedeutet eine zusätzliche organisatorische aber auch finanzielle Belastung für die Eltern und verbraucht Praxiszeit, die dringend für unsere primäre Aufgabe der Krankenversorgung benötigt wird.
Bei zunehmendem Mangel an Kinder- und Jugendärzt:innen und steigender Arbeitsbelastung in den Praxen beschränken wir uns darauf, nur Atteste/Bescheinigungen auszustellen, die medizinisch notwendig und gesetzlich vorgeschrieben sind.
Download zur Vorlage bei den Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen